Neujahrswünsche

Januar 2, 2011

Der Vorstand des Elternvereines BORG Perg wünscht allen Eltern, dem Kollegium, der Direktion, den Mitarbeitern und den Schülern ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2011

Christoph Lettner

Obmann

Gemeinschaftseinkauf Laptops

November 29, 2010

Liebe Eltern, liebe Schüler!

Die Firma SKC Computer – SHOP – Katzenschläger, 4320 Perg, Bahnhofstraße 6, shop.perg@skc.at 07262/53222 bietet das Produkt

Acer Extensa 5635Z – 452632N

Intel T4500 / 2GB 7 39,6cm (15,6*) / shared / 320GB / DVD Multi

Windows 7 Home Premium 64Bit

12 Monate Herstellergarantie

6 Monate Garantie auf Akku und Netzteil

zum Preis von 469,00 € statt dem regulären Preis von 519,00 € für die Schüler der 5.Klassen des BORG Perg an.

Laut Prof. Mag. Hans Angsüsser entspricht das Gerät dem Anforderungsprofil der Informatikprofessoren  des BORG Perg, außerdem stehen Preis und Leistung in einem guten Verhältnis.

Nehmen Sie bitte mit der Fa. SKC Computer – SHOP – Katzenschläger Kontakt auf und wickeln sie den Kauf persönlich ab.

Falls Sie an einer Versicherung gegen Diebstahl und Beschädigung interessiert sind, wenden Sie sich bitte an den Obmann Stv. Herrn Andreas Tobisch-Redl (andreas.tobisch-redl@gmx.at). Er wird eine Gruppenversicherung organisieren. Die derzeitige Jahresprämie für den Acer Extensa beträgt 11,73 €.

Mit den besten Wünschen

Christoph Lettner eh.

Obmann

Laptops – Elternverein und Informatikprofessoren organisieren Gemeinschaftseinkauf

November 3, 2010

Prof. Angsüsser und Prof. Eckerstorfer werden in den nächsten Tagen Angebote der Perger Computerfirma Katzenschläger für einen Gemeinschaftseinkauf der 5. Klassen einholen. Die angebotenen Laptops werden die Anforderungskriterien des Unterrichts vollauf erfüllen und sollen den Schülern einen Einkauf zum Bestpreis garantieren. Der regionale Einkauf soll auch Garantie für optimales Service sein und wird über den Elternverein abgewickelt. Der Elternverein wird mit einem schriftlichen Angebot spätestens zu Beginn der Adventzeit auf sie zukommen.

Neues Team führt den Elternverein des BORG Perg

Oktober 30, 2010

„Von Frau zu Frau, von Kollegin zu Kollegin haben wir  in einer Atmosphäre personlicher Wertschätzung  konstruktiv zusammengearbeitet“, so fasste die Direktorin des BORG Perg Mag. Lucia Schneider ihr Arbeitsverhältnis zu der scheidenden Obfrau Dir. Anna Neubauer und dem Vorstand des Elternvereines zusammen und bedankte sich in aller Form. Ing. Josef Peterseil, der 4 Jahre die Finanzen als Kassier des Vereines vorbildlich führte und sein Stellvertreter Walter Wögerbauer, berufsbedingt als Mitarbeiter der Sparkasse OÖ in finanziellen Dingen kompetent, legten ebenfalls ihre Funktionen zurück.

Mit den Worten von Mark Twain: „Als ich vierzehn war, war mein Vater so unwissend. Ich konnte den alten Mann kaum in meiner Nähe ertragen. Aber mit einundzwanzig war ich verblüfft, was der alte Mann in sieben Jahren dazugelernt hatte.“ stellte der neue Obmann Christoph Lettner das gemeinsame Arbeiten aller Eltern in den Mittelpunkt seiner Teamarbeit

Im Team arbeiten mit : Andreas Tobisch – Redl, Ferdinand Gaisberger, Dir. Gerald Schachenhofer, Mag. Nikola Jakadovsky, Franz Brunner und Franz Mayrhofer. Am 15. November 2010 wird in einem gemeinsamen Workshop die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bildungsstandort BORG Perg weiter intensiviert.

Der Schulgemeinschaftsausschuss

Oktober 23, 2010

DER SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS
(SGA)

§ 64 SchUG

In den mittleren und höheren Schulen, den Berufsschulen und den Polytechnischen Lehrgängen ist zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ein Schulgemeinschaftsausschuß zu bilden.

MITGLIEDER DES SGA
 

Dem Schulgemeinschaftsausschuß gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, Schüler und Erziehungsberechtigten an. Die drei Stellvertreter können zu den Sitzungen eingeladen werden, sie haben dort das Recht an der Diskussion teilzunehmen, das Stimmrecht haben aber nur drei Vertreter jeder Gruppe.Bei Verhinderung eines Mitgliedes hat dieses von den Stellvertretern seinen Vertreter zu bestimmen; ist das nicht möglich, hat das älteste anwesende Mitglied der betreffenden Gruppe den Vertreter zu bestimmen.

EINBERUFUNG DES SGA

  1. Der Schulgemeinschaftsausschuß muß mindestens 2 Sitzungen im Jahr abhalten; die erste innerhalb von zwei Wochen nach der Wahl der Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter.
  2. Der Schulleiter muß den SGA 14 Tage vor dem Sitzungstermin einberufen, wenn eine Entscheidung erforderlich ist oder eine Beratung zweckmäßig erscheint. Eine kürzere Einberufungsfrist ist in diesem Fall nur möglich, wenn alle Mitglieder zustimmen.
  3. Wenn ein Drittel der Mitglieder des SGA eine Sitzung verlangt und gleichzeitig einen Antrag auf Behandlung einer dem SGA zustehenden Angelegenheit einbringt, muß der Schulleiter die Sitzung innerhalb von einer Woche einberufen.

WAHL DER ELTERNVERTRETER
 

Besteht an einer Schule ein Elternverein im Sinne des § 63, so sind die Vertreter der Erziehungsberechtigten von diesem zu entsenden. Sie sollten aufgrund eines Wahlvorschlages, den der Elternverein erstellt, in der Hauptversammlung des Elternvereins gewählt werden.

DEM SCHULGEMEINSCHAFTSAUSSCHUSS OBLIEGEN

1) Die Entscheidungen über

  1. mehrtägige Schulveranstaltungen (Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen)
    (Über Ziel, Inhalt und Dauer von Schulveranstaltungen bis zu einem Tag entscheidet der Schulleiter)
  2. die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  3. die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
  4. die Hausordnung
  5. die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  6. die Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen gemäß § 46 Abs. 2
  7. die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
  8. die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter Einbeziehung des Schularztes
  9. Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
  10. die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  11. die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
  12. schulautonome Schulzeitregelungen
    -)  Beschlußfassung der 5 bzw. 6 Tagewoche
    -)  Beschlußfassung der Erklärung zu schulfreien TagenBeschlüsse der Punkte a) bis i) werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, bei Anwesenheit von mindestens 5 stimmberechtigten Mitglieder und mindestens einem Vertreter aus jeder Gruppe.Bei Stimmengleichheit entscheidet der Schulleiter.Beschlüsse der Punkte j), k) und l) werden mit Zweidrittelmehrheit jeder Gruppe gefaßt, bei Anwesenheit von mindestens zwei Vertretern aus jeder Gruppe.

2.) Die Beratung über

  1. wichtige Fragen des Unterrichts
  2. wichtige Fragen der Erziehung
  3. die Wahl von Unterrichtsmitteln,
  4. die Verwendung von Budgetmitteln, die der Schule zur Verwaltung übertragen wurden
  5. Baumaßnahmen im Bereich der Schule
    Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

RECHTE DER ELTERNVERTRETER DES SGA

Sie haben das Recht zur Teilnahme an allen Konferenzen, mit Ausnahme jener, welche ausschließlich die Leistungsbeurteilung, die Aufstiegsberechtigung einzelner Schüler und Schülerinnen, dienstrechtliche Angelegenheiten der Lehrer oder die Wahl von Lehrervertretern zum Inhalt haben.

Bei

  1. pädagogischen Konferenzen,
  2. Eröffnungs- und Schlußkonferenzen,
    haben die Eltern- und Schülervertreter des SGA ein Beratungs- und Diskussionsrecht.

Bei Konferenzen („Disziplinarkonferenz“) zur

  1. Androhung des Antrages auf Ausschluß,
  2. Antragstellung auf Ausschluß eines Schülers
    sowie
  3. Schulbuchkonferenzen <>
    haben die Eltern- und Schülervertreter des SGA das Stimmrecht (je 3 Stimmen Eltern und Schüler, je 1 Stimme pro Lehrer der Schule).

WAS DIE ELTERNVERTRETER IM SGA WISSEN UND BEDENKEN SOLLTEN

Die gewählten Elternvertreter des SGA sind „Organe“ der Schule und daher an den Instanzenweg gebunden (Schulstandort – Stadtschulrat – Ministerium).

Für den SGA als beratendes und als entscheidendes Organ gelten die gleichen Vorschriften wie für sonstige behördliche Organe. Die Mitglieder des SGA unterliegen daher sowohl der Amtsverschwiegenheit als auch der Verantwortung für ihre Entscheidungen. Da es sich um ein Kollegialorgan handelt, haften für die Entscheidungen jeweils jene Personen, die für den zustande gekommenen Beschluß gestimmt haben.Die Tagesordnung sollte gemeinsam von allen Schulpartnern im Einvernehmen mit der Direktion erstellt werden.

Steht ein Antrag zur Abstimmung, gibt es keine Stimmenthaltung!

Der SGA verfügt über keine finanziellen Mittel. Finanzielle Wünsche können von den Elternvertretern an den Elternverein weitergegeben werden.

Jedes bei einer Sitzung verhinderte Mitglied sollte unbedingt selbst rechtzeitig für einen Stellvertreter sorgen! Ist das nicht möglich, hat das älteste nicht verhinderte Mitglied der betroffenen Gruppe den Vertreter zu bestimmen (siehe Mitglieder des SGA).

Um eine optimale Organisation der Interessensvertretung sowohl der Eltern, als auch der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, ist es sinnvoll, die Agenden des Elternvereins mit denen des Schulgemeinschaftsausschusses zu koordinieren. Die vom Elternverein in den SGA entsandten Eltern sollten sich dort auch als Interessensvertreter des Elternvereins verstehen. Umgekehrt sollen sie aber auch die Interessen der Schulgemeinschaft im Elternverein vertreten.

Jahreshauptversammlung 2010

Oktober 22, 2010

Einladung
zur
Jahreshauptversammlung

Donnerstag, 28. Oktober 2010
18:30 Uhr
Turnsaal BORG Perg

Tagesordnung:

Begrüßung

Grußworte von Direktorin Mag. Lucia Schneider

Bericht der Obfrau Dir. Anna Neubauer
Bericht des Kassiers Ing. Josef Peterseil
Kassa-Prüfbericht

Entlastung des Kassiers und des Vorstandes

Neuwahl des Vorstandes

Grußworte des neuen Obmannes

Referat:

Lernen und kommunizieren in virtuellen und realen Welten
Web 2.0 – eKids & eTeachers & eParents

Referent: FI Prof. Mag. Günther Schwarz

Anschließend:
Klassenelternabende der 5. Klassen!

Eltern aller Schüler und Lehrkräfte des BORG Perg
sind zur Jahreshauptversammlung herzlichst eingeladen.